Neues Elektroschrott-Gesetz
Seit dem 24.10.2015 gibt es ein neues Elektroschrottgesetz, welches den Handel verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und fachgerecht zu recyceln oder zu entsorgen. Kleinere Geräte, bei denen keine Kantenlänge länger als 25 Zentimeter ist, müssen kostenlos zurückgenommen werden. Für größere Geräte gilt dies nur beim Kauf eines neuen Artikels.
„Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt. Das schützt die Umwelt und schont Ressourcen.“ (Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
Zudem unterbindet das Gesetz den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder, wo sie zu häufig auf gefährlichen Mülldeponien nicht fachgerecht entsorgt werden.
Im Juli wurde das entsprechende “Elektro- und Elektroaltgerätegesetz” (ElektroG) im Bundestag verabschiedet, welches auch den Onlinehandel dazu verpflichtet alte Geräte zurückzunehmen. Ausgenommen sind kleine Geschäfte, die weniger als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Wie das in Zukunft, gerade im Onlinehandel, umgesetzt wird, ist noch unklar. Die Übergangsfrist von 9 Monaten wird vermutlich ausgereizt um eine Klärung herbeizuführen.
In der Praxis stellt sich mir die Frage, wie ich herausfinden kann, ob das Lager meines Onlinehändlers größer als 400 qm grpß ist? Und ob die Antwort wohl korrekt sein wird, wenn ich freundlich nachfrage, weil ich mein Altgerät zurückschicken möchte?
Weitere offene Fragen in diesem Zusammenhang:
Im Gesetz wird immer von ZURÜCKnehmen gesprochen. Was bedeutet das? Wird mein Gerät nur angenommen, wenn ich nachweisen kann, dass ich es in diesem einen Laden auch gekauft habe? Das stelle ich mir problematisch vor. Auch wenn die Geräte nicht mehr sehr alt werden (und das ist ein ganz anderes Problem), kann ich mich doch nicht immer erinnern, wo ich welches Gerät gekauft habe.
Muss ich zum Einkauf meiner neuen Waschmaschine meine alte mitbringen, wenn ich sie zurückgeben möchte?
Wer kommt für etwaige Versandkosten im Online-Handel auf?
Tjikko hat zu diesen Fragen eine Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestellt. Wir sind auf die Antworten gespannt.
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